Auf diesen Seiten habt ihr schon viel zum Thema Todesstrafe in den USA gelesen. Doch wie sieht es eigentlich hier aus, direkt vor Deiner Haustür, bei Deinen Nachbarn, in der EU, in Europa...?
Hier nun Informationen zum Stand in den Ländern Europas – hättest Du es gewußt ?
In ganz Europa gibt es nur noch einen Staat, der die Todesstrafe nicht nur in seinen Gesetzen vorsieht, sondern sie auch noch anwendet. Es handelt sich hierbei um Weißrussland.
Des Weiteren gibt es noch die russische Föderation, in der die Todesstrafe zwar in der Praxis, jedoch nicht im Gesetz abgeschafft haben. Hier fand im Jahre 1999 die letzte Hinrichtung statt, damals in der russischen Republik Tschetschenien. Hier werden zwar weiterhin Todesurteile verhängt, jedoch derzeit nicht mehr vollstreckt.
In Europa gibt es noch 5 Staaten, die die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten (z. B. Kriegsverbrechen) vorsehen. In diesen Staaten ist die Todesstrafe für Friedenszeiten abgeschafft.
Dies sind Albanien (2000/1995), Armenien (2003/1991), Griechenland (1993/1972), Lettland (1999/1996) und die Türkei (2002/1984).
Die Zahlen in Klammern sind jeweils das Jahr, in dem die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft wurde bzw. das Jahr der jeweils letzten Hinrichtung in diesen Staaten.
Weitere 41 Europäische Staaten, von A wie Andorra über G wie z. B. Großbritannien, über M wie Mazedonien oder Moldau, über S wie Slowenien oder Spanien bis Z wie Zypern haben die Todesstrafe sowohl in Friedens- als auch Kriegszeiten völlig abgeschafft.
Und in Deutschland selber? Hier wurde 1949 die Todesstrafe mit dem Grundgesetz abgeschafft. In der damaligen DDR dauerte es immerhin bis 1987, bis die Todesstrafe abgeschafft wurde. Trotzdem fand die letzte Hinrichtung in Westdeutschland im Jahre 1956 statt – in einer amerikanischen Kaserne. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR fand die letzte bekannte Hinrichtung 1981 statt.
Die meisten europäischen Staaten haben in den 40er/50er Jahren aufgehört, die Todesstrafe zu verhängen bzw. zu vollstrecken. Trotzdem dauerte es oft noch Jahrzehnte, bis entsprechende Menschenrechts- abkommen ratifiziert und die Todesstrafe damit endgültig abgeschafft wurde.
Kurioser Rekord – es gibt zwei Staaten, in denen die letzte bekannt gewordene Hinrichtung mehr als 150 Jahre zurückliegt. Dies sind zum einen San Marino (Jahr der letzten bekannten Hinrichtung 1468 (!!)) und Portugal, das 1849 die letzte offiziell bekannt gewordene Hinrichtung vollzogen hat.
Europa ist offensichtlich auf dem richtigen Weg. Bleibt zu hoffen, dass sich der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit fortsetzt.
In vielen Diskussionen wird „die USA“ als das große böse Land dargestellt, in dem es die Todesstrafe noch gibt. Das ist natürlich eine sehr pauschale Aussage, die ich hier gerne etwas näher beleuchten möchte.
Weltweit ist die Todesstrafe Bestandteil im Rechtssystem von rund 100 Staaten, darunter auch die USA.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948 durch die UNO-Vollversammlung verabschiedet, sieht unter anderem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor (Artikel 3). Trotzdem musste Amnesty International seit dem Jahre 1995 rund 15.000 Hinrichtungen in über 60 Ländern weltweit verzeichnen – die Dunkelziffer, wie z. B. in China, nicht mit einberechnet.
Die USA sind die einzige westliche Industrienation, die an der Todesstrafe festhält. 1977 wieder eingeführt, stellt sich die Situation in den 50 Bundesstaaten sehr unterschiedlich dar. Seit der Wiedereinführung wurden bisher über 1000 Menschen in den USA hingerichtet. Mit der Hinrichtung sowohl von geistig behinderten Menschen als auch zur Tatzeit jugendlichen Straftätern setzen sich die USA klar über internationale Menschenrechtsabkommen hinweg, die beides ausdrücklich verbieten.
Seit dem 01.03.2005 ist die Sensation perfekt - das höchste Gericht der USA hat die Hinrichtung von zur Tatzeit minderjährigen Straftätern verboten. Die Richter entschieden mit 5:4 Stimmen dass zukünftig die Hinrichtung von Jugendlichen Straftätern nicht mehr zulässig ist. Sie verstösst gegen internationale Konventionen, der weltweite Trend geht zur Abschaffung der Todesstrafe. Dem wollte sich auch das Gericht in seinem Urteil nicht verschliessen. Nachdem 2002 bereits die Hinrichtung von geistig Behinderten Tätern verboten wurde, nähern sich die USA nun langsam internationalen Standards an. Auf alle Fälle ein unglaublicher Erfolg für alle Antitodesstrafenaktivisten. Im Urteil wurde übrigens auch darauf verwiesen, dass auch die internationale Empörung über solche Hinrichtungen mit zu dem Urteil beigetragen hat. Es zeigt sich also, Engagement und Protest lohnen sich.
Die Verhängung der Todesstrafe regelt zunächst jeder US-Bundesstaat für sich. Diese Strafe darf nur von Schwurgerichten verhängt werden und unterliegt automatisch der Überprüfung durch das Oberste Gericht des jeweiligen Bundesstaates.
Derzeit ist eine Klage vor dem Supreme Court, dem höchsten Gericht der USA anhängig. Dabei geht es um rund 800 Verfahren, in denen die Todesstrafe nicht von einer Jury sondern von einem Richter verhängt wurde. Kommt diese Klage durch, müssen alle 800 Fälle neu aufgerollt werden.
Trotzdem ist die US-Rechtsprechung (zumindest für mich), rätselhaft. Beispiel Alabama - derzeit sind dort 92 weiße und 89 schwarze Straftäter zum Tode verurteilt. Das klingt zunächst ausgewogen. Von den 89 Schwarzen wurden jedoch 29 zunächst durch eine Jury zu Lebenslanger Haft verurteilt. Anschließend wurde das Urteil durch den Richter in die Todesstrafe umgewandelt. Richter (und Opfer) waren dabei jeweils weißer Hautfarbe. Die Rechtsprechung von Alabama hat diese Umwandlungen bisher als zulässig ausdrücklich zugelassen.
Beispiel USA allgemein - der Anteil der “Coloured People” an der US-Gesellschaft beträgt etwa 19%. Im Todestrakt beträgt dieser Anteil jedoch 51%. Die US-Rechtsprechung sagt auch, dass nur eine Jury ein Todesurteil verhängen kann. Dazu müssen alle Jurymitglieder von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein.
Trotzdem “darf” die Jury Unschuldige verurteilen. Die Rechtsprechung sagt ganz klar, dass auch eine komplette Jury Irrtümern unterliegen kann und sich dadurch nicht strafbar macht.
Gleichzeitig ist die Rolle des US-Supreme Court für mich etwas “zwiespältig”. Einerseits wird die Hinrichtung von zur Tatzeit jugendlichen Straftätern verboten. Verbindlich, inzwischen für alle US-Bundesstaaten. Andererseits weigert sich das gleiche Gericht, und zwar mehrfach und standhaft, die Todesstrafe generell zu verbieten. Dies muss jeder der 35 US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe haben, für sich selbst entscheiden.
Ein Prozess, der sicher noch Jahre dauern wird. Aber ich bin voller Hoffnung - ein Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist.
Die einzige Tat für die die Todesstrafe droht, ist zunächst Mord unter erschwerenden Tatumständen (d.h. in Verbindung mit Raub, Vergewaltigung etc). Zusätzlich kann die Todesstrafe auch nach US-Bundesrecht im gesamten Land verhängt werden – für Verbrechen wie Spionage, Attentate auf den Präsidenten oder seinen Stellvertreter, Flugzeugentführungen etc. Dies regelt jeder Bundesstaat für sich selbst.
Derzeit haben neben dem District of Columbia Alaska, Connecticut, Hawai, Illinois, Iowa, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Nebraska, North Dakota, Rhode Island, Vermont, West Virgina sowie Wisconsin die Todesstrafe komplett abgeschafft. Am 14.12. hat auch New Jersey die Todesstrafe abgeschafft und durch das sog. “Life without Parole” ersetzt. Eine Entscheidung, die sicher auch durch die derzeitige Diskussion um die Vereinbarkeit von Giftspritze und US-Verfassung beeinflusst wurde. Auch in Maryland und Süddakota wird dies derzeit diskutiert. Am 09. März 2011 zieht nun auch Illinois nach, auch hier wird die Todesstrafe abgeschafft und durch “Life without Parole” ersetzt. Maryland schafft die Todesstrafe zum 01.10.2013 ab.
In New Hamsphire wurde die Todesstrafe zwar zum 01.01.1991 wieder eingeführt, die letzte Hinrichtung dort fand jedoch im Jahre 1939 statt.
Zwischen 1973 und 1995 wurde in den Staaten Connecticut, Kansas, New Jersey (wieder abgeschafft Dez. 07), New York und South Dakota die Todesstrafe wieder eingeführt.
In allen Staaten wurde jedoch die letzte Hinrichtung zu Beginn/Mitte der 60er Jahre durchgeführt, in Connecticut zwischenzeitlich auch wieder abgeschafft.
Zwischen 1972 und 1979 wurde die Todesstrafe in 32 Bundesstaaten wieder eingeführt. Die erste Hinrichtung wurde in den einzelnen Bundesstaaten zwischen den Jahren 1977 (Utah) und 2000 (Tennessee) vollstreckt.
Die Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe nach wie vor gilt, sind: Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Delaware, Florida, Georgia, Idaho, Indiana, Kalifornien, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, North Carolina, Oklahoma, Ohio, Oregon, Pennsylvania, South Carolina, South Dakota, Texas, Tennessee, Utah, Virginia, Washington und Wyoming.
Dabei kann in fünf Bundesstaaten die Todesstrafe bereits für 17-jährige, in weiteren 17 Bundesstaaten sogar für 16-jährige Straftäter verhängt werden. Auch diese Regelungen werden nun wohl mit der Entscheidung vom 01.03.05 hinfällig sein, bleibt abzuwarten, wie schnell die Bundesstaaten dies gesetzlich regeln. Ich persönlich gehe jedoch davon aus, dass die Betroffenen auf keinen Fall mehr hingerichtet werden.
Trotz allem ist die Zustimmung zur Todesstrafe auch in den USA rückläufig. In einer Meinungsumfrage im November 2005 ist die Zustimmung zur Todesstrafe auf 64% gesunken - der niedrigste Wert in den letzten 27 Jahren (1994: über 80% Zustimmung). Quelle: NCADP.
Stellt man als Alternative “Life without Parole”, also lebenslange Haft ohne die Möglichkeit der Begnadigung als Alternative zur Todesstrafe, so sinkt die Zustimmung zur Todesstrafe sogar auf 44%.
Ich hoffe, mit dieser sehr genauen Darstellung über die Situation in den USA ist Euch klar geworden, warum ein großer Bereich dieser Seite sich gerade mit den USA beschäftigt.
Ich persönlich werde nie verstehen, wie in einem Land der „unbegrenzten Möglichkeiten“, in einem Land, in dem Arbeitssuchende sich ohne Foto bewerben, um eine Diskriminierung auf Grund von Äußerlichkeiten zu vermeiden, ein Land, das allzeit „political correct“ ist – wie in so einem Land, der Staat, teilweise einzelne Richter, über Tod oder Leben entscheiden wollen.
2007 “jährte” sich die Todesstrafe in den USA zum 400. (!) Mal. Das bedeutet, 400 Jahre staatlicher Mord - und damit die längste Institution in der Geschichte Amerikas. Wie dies eine Gesellschaft prägt, das Wissen, Menschen im Namen der Gerechtigkeit töten zu dürfen - das muss und kann sich jeder selber vorstellen.
Ich werde auch nicht verstehen, warum die USA weltweit für Demokratie, Gerechtigkeit und Menschenrechte eintreten. Sie sprechen von einer “Achse des Bösen”, von “Schurkenstaaten”. Und gleichzeitig werden 97% aller Todesurteile weltweit von China, Iran, Vietnam und den USA verhängt.
Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1977 verüben die USA nun über 40 Jahre staatlichen Mord - und nichts anderes ist die Todesstrafe für mich. Sie töten Menschen durch den elektrischen Stuhl, durch Erschiessen, durch die Todesspritze, durch den Galgen und sogar durch Vergasen. Vergasen mit Zyklon B - dem gleichen Gas, das Deutschland im 2. Weltkrieg verwendete, um ungezählte Menschen im Holocaust zu vernichten. Soll das die führende Nation des “Guten” sein? Die Nation, die weltweit Frieden und Demokratie, Gerechtigkeit und Menschenrechte durchsetzen möchte? Und 2020 - lässt Donald Trump erstmals wieder Hinrichtungen auf Bundesebene vollstrecken.
Keine Frage, die meisten Insassen im Todestrakt sind Straftäter, die grausame, manchmal unvorstellbar bestialische Straftaten, verübt haben. Sie sind keine Engel, sie sind keine Unschuldskinder, sie haben Dinge getan, die ich hier nicht schildern möchte, die sich keiner von uns vorstellen möchte. Aber noch immer sind sie Menschen, haben unveräußerliche Rechte. Wie das Recht auf Leben. Das wird leider häufig vergessen.
Bei allen scheinbar pessimistischen Äußerungen hier - es gibt Hoffnung. Die Zustimmung zur Todesstrafe sinkt weltweit, auch in der US-Bevölkerung. Für mich ist der Fall von Michael Angelo Morales ein deutliches Hoffnungszeichen. Seine für März geplante Hinrichtung konnte nicht vollzogen werden, da die Ärzte die Durchführung der Hinrichtung verweigerten. Ihre Begründung - sie können eine humane Hinrichtung, die keine Qual oder Folter für den Verurteilten darstellt, nicht garantieren. Und verstossen damit gegen die US-Verfassung. Bleibt abzuwarten, was sich die Justizbehörden als nächstes “überlegen”.
Und die Diskussion gärt weiter in der amerikanischen Gesellschaft. So hat sich nun Nebraska am 20. Mai 2015 als 19. US-Bundesstaat zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe entschlossen. Ein weiterer Schritt auf einem langen Weg.
Aber hierzu muss sich jeder von Euch seine eigene Meinung bilden. Ich hoffe, diese Seiten helfen Euch dabei ein bisschen.
Es gibt sicher eine Menge gute Gründe, für oder gegen die Todesstrafe zu sein. Nachfolgend findet ihr eine Menge Argumente gegen die Todesstrafe. Festgemacht sind diese am Beispiel der USA. Natürlich gelten sie auch für jeden anderen Staat, in dem die Todesstrafe angewandt wird.
Die Todesstrafe in den USA ist...
WILLKÜRLICH: Nur etwa 1% der in den USA begangenen Morde hat die Todesstrafe zur Folge;
RASSISTISCH: Jedes Rechtssystem spiegelt die Vorurteile der Gesellschaft wieder, die es repräsentiert. Fälle mit der Kombination weißes Opfer und schwarzer Täter führen bis zu sechs mal häufiger zu Todesurteilen als bei umgekehrter Konstellation;
UNFAIR: Diejenigen, die sich am wenigsten selbst verteidigen können, werden am häufigsten verurteilt. Neunzig Prozent aller zum Tode Verurteilten waren zu arm, um sich einen Wahlverteidiger leisten zu können. Von Gerichten beauftragte Pflichtverteidiger sind oft unerfahren, inkompetent und unterbezahlt;
FEHLERBEHAFTET: Seit 1900 wurden in den USA mindestens 450 Menschen zum Tode verurteilt, deren Unschuld später bewiesen wurde. Mindestens 23 Unschuldige wurden tatsächlich hingerichtet. Von 1973 bis 01. November 2013 wurden 143 Menschen aus den Todestrakten entlassen, deren Unschuld schließlich nachgewiesen werden konnte (darunter 7 aus Texas, 21 aus Florida, 18 aus Illinois und 9 aus Lousiana);
WIRKUNGSLOS: Keine glaubwürdige Studie hat jemals bewiesen, dass die Todesstrafe Gewaltverbrechen wirkungsvoller abschreckt als andere Strafen. US-Bundesstaaten, die häufig Hinrichtungen vollstrecken, haben im Durchschnitt höhere Mordraten als Bundesstaaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben;
GRAUSAM: Alle Hinrichtungsmethoden können zu einem langsamen und qualvollen Tod führen. Exekutionen degradieren und brutalisieren alle an dem Prozess Beteiligten;
ÜBERHOLT: Es gibt einen weltweiten Trend, die Todesstrafe abzuschaffen. Die Vereinten Nationen haben ihre Mitgliedstaaten wiederholt aufgefordert, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Derzeit gibt es 139 Staaten weltweit, die die Todesstrafe nicht mehr anwenden oder ganz abgeschafft haben, gegenüber 58 Staaten die sie weiter anwenden (Stand 10/09). So haben seit 1985 über 50 Staaten weltweit die Todesstrafe ganz abgeschafft, aber nur 4 Staaten sie wieder eingeführt (Gambia, Nepal, Papua-Neuguinea und die Philippinen). Positive Gegenbeispiele waren 2009 Burundi und Togo, die die Todesstrafe ganz abgeschafft haben, in Kenia wurden über 4000 Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt, nachdem dort über 22 Jahre niemand mehr hingerichtet wurde.
UNANGEMESSEN: Alternative Strafen existieren, die dem legitimen Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft nachkommen. Mörder umzubringen lehrt die Menschen nur, dass Rache gerechtfertigt ist und dass Gewalt eine angemessene Antwort auf gewalttätiges Verhalten ist;
POLITISCH BEEINFLUSST: Staatsanwälte, Richter und Gouverneure sind gewählte Beamte. Ihr Verhalten in Todesstrafenfällen wird oftmals durch den Wunsch beeinflusst, gegenüber einer besorgten Wählerschaft "tough on crime" erscheinen zu wollen;
WENIGER POPULÄR ALS ANGENOMMEN: Meinungsumfragen belegen, dass die Befürwortung der Todesstrafe deutlich abnimmt, wenn alternative Strafen angeboten werden, z. B. lebenslänglich ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung;
EINE VERLETZUNG INTERNATIONALEN RECHTS: 24 US-Bundesstaaten lassen die Hinrichtung von Menschen zu, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren. Internationale Menschenrechtsstandards verbieten derartige Exekutionen ausdrücklich; (inzwischen durch ein Urteil des Supreme Court verboten)
TEUER: Prozesse, die mit einem Todesurteil enden können, sind langwierig und kompliziert. Gleiches gilt für die Berufungsschritte. Studien belegen, dass es 2 – 6 mal teurer ist, ein Todesurteil an Stelle von lebenslanger Haft zu verhängen. Allein im Bundesstaat New Jersey haben die Steuerzahler zwischen 1983 und 2005 253 Millionen US-Dollar (!) für 197 Verfahren bezahlt, die in 60 Fällen mit der Verurteilung zur Todesstrafe geendet haben. Von diesen wurden 50 Urteile wieder aufgehoben. Von den übrigen 10 Verurteilten wurde bis heute kein einziges Todesurteil vollstreckt. Texas im Vergleich hat von 1976 bis heute über 2.2 Billionen US-Dollar für die Todesstrafe ausgegeben. Ein anderes Beispiel - Kalifornien. Hier zahlen die Bürger Jahr für Jahr 114 Mio. US-Dollar für die Unterbringung der zum Tode verurteilten Gefängnisinsassen. Seit 1976 hat Kalifornien 13 Täter hingerichtet, für Kosten im Schnitt von 250 Mio US-Dollar pro Fall.
EINE MENSCHENRECHTSVERLETZUNG: Jede Hinrichtung unterläuft das Prinzip fundamentaler und universeller Menschenrechte. Die Todesstrafe stellt den angeborenen Wert jeden menschlichen Lebens in Abrede und setzt den Respekt für menschliche Würde herab. Sie ist eine grausame, entwürdigende und sinnlose Strafe.
Quelle: USA-Koordinationsgruppe, amnesty international Deutschland, eigene Recherchen